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Langenthaler Stadtrat

Interpellation zu Lohngleichheit in der Stadt Langenthal

Seit 1981 gilt in der Schweiz ausdrücklich, dass Frauen und Männer Anspruch auf gleichen Lohn für gleich-wertige Arbeit haben (Art.8 Bundesverfassung). Das Gleichstellungsgesetz von 1995 (SR151.1) konkretisiert dies. Es hat sich allerdings gezeigt, dass die geltenden Vorgaben nicht ausreichen, um diesem Grundrecht in der PraxisNachachtung zu verschaffen. Nach wie vor bestehen Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen, dies im privaten wie im öffentlichen Sektor. Ein Teil der Unterschiede ist «erklärbar» (Ausbildung, Stel-lung im Unternehmen etc.), fast die Hälfte aber nicht –mindestens diesbezüglich muss von Diskriminierung ausgegangen werden.

Entsprechend ist 2018 das Gleichstellungsgesetz revidiert worden (AS 2018 2815). Neu besteht eine Pflicht für Arbeitgeber, periodisch Lohnanalysen durchzuführen. Diese Pflicht gilt auch für öffentlich-rechtliche Ar-beitgeber (Kantone und Gemeinden); sie müssen die Ergebnisse der Analysen publizieren. Die Revision des GlG wird in 2 Tagen, nämlich am 1.Juli 2020 in Kraft treten!

Anlässlich der 1. Lesung des Behördenreglements im Stadtrat hat StadtpräsidentReto Müller angegeben: „…Wie Sie wissen sind wir daran, bezüglich Lohnsystem eine Benchmark-Analyse zu machen und wir wissen auch, dass wir 123 Frauen und 83 Männer als Angestellte haben; davon arbeiten die Frauen im Schnitt 70% und die Männer 95%. Dies hat alles seine Gründe. Aber bitte geben Sie uns ein wenig Zeit, diese Gründe auf-zulisten und auch darzulegen, wie es zu diesen Schlussfolgerungen gekommen ist, …“(Zitat aus dem Proto-koll der Stadtratssitzung vom 16.September 2019).Diese Zeit sollte nun –2 Tage vor dem Inkrafttreten der Revision Gleichstellungsgesetz! -sicher genutzt worden können sein; die Resultate der Benchmark-Analyse sollten vorliegen.

Vor diesem Hintergrund stelle ich dem Gemeinderat die folgenden Fragen:

•Hat der Gemeinderat nun Kenntnis von der konkreten Situation in der Stadt Langenthal? Was hat die Benchmark-Analyse ergeben?
•Was ist seit Mitte September 2019 vom Gemeinderat oder in der Stadtverwaltung konkret organisiert/ be-schlossen/ an die Handgenommen worden?
•Wie wird heute sichergestellt, dass in der Stadtverwaltung das Grundrecht der Lohngleichheit respektiert wird?
•Oder gibt es eine Differenz zwischen den Löhnen zwischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern? Wenn ja: wie gross ist diese Differenz und wie erklärt der Gemeinderat diese Differenz?
•Wie und ab wann wird der Gemeinderat die neu zwingenden Lohnanalysen gemäss revidiertem Gleichstel-lungsgesetz durchführen (lassen)?
•Was gedenkt der Gemeinderat zu tun, wenn sich ergibt, dass (gegebenenfalls nach wie vor) ungerechtfer-tigte Lohndifferenzen bestehen resp. Korrekturen angebracht sind? Wie ist der Horizont und Zeitplan für all-fällige Massnahmen?