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Politische Begriffe – eine Serie – 2

Abgedruckt im RotSPecht 02/2023

Im letzten Erklärtext über politische Begriffe ging es um Vorstösse: Interpellationen, Motionen, Postulate und Beschlussanträge, die Stadträt*innen einreichen können, um eine Bearbeitung ihrer Idee oder Forderung zu verlangen. Wie geht’s weiter, nachdem die Vorstösse am Ende der Stadtratssitzung, an der sie eingereicht wurden, verlesen und so öffentlich gemacht wurden?

Bevor die Vorstösse traktandiert werden können, müssen sie durch die betroffenen Behörden. Ämter bereiten eine Stellungnahme zuhanden des Gemeinderates vor, der dann an seiner Sitzung den Vorstoss berät. Im Falle einer Motion schlägt der Gemeinderat eine Qualifikation, eine Art Kategorie, vor: Eine Motion mit Richtliniencharakter bezieht sich auf Dinge im Zuständigkeitsbereich des Gemeinderates. Oft hängt dies auch mit der Höhe der zu erwartenden Kosten zusammen, denn der Gemeinderat hat über tiefere Summen die Finanzhoheit verglichen mit dem Stadtrat. Eine solche Motion ist zudem ähnlich wie ein Postulat. Sie hat weniger Aktion, sondern mehr Prüfung zur Folge. Eine Motion mit Weisungscharakter betrifft nicht nur den Zuständigkeitsbericht des Gemeinderates, sondern Gesetze, Reglemente, Ausgaben etc. die in der Zuständigkeit des Stadtrates liegen.

Schliesslich empfiehlt der Gemeinderat, gestützt auf die Stellungnahme des zugewiesenen Amtes, dem Stadtrat die Motion für erheblich oder nicht erheblich zu erklären, also anzunehmen oder abzulehnen. Bei Erheblicherklärung folgt je nach Qualifikation der Motion ein Prüfbericht oder eine Umsetzung als Antwort auf die Forderung. War der Vorstoss ein Postulat, folgt in jedem Fall nur ein Prüfbericht zuhanden des Stadtrates. Wurde der Vorstoss nicht erheblich erklärt, wird das geforderte Anliegen nicht weiterverfolgt. Wurde der Vorstoss nach seiner Erheblicherklärung bearbeitet und das Ergebnis dem Stadtrat vorgelegt, wird der Vorstoss abgeschrieben, also als erledigt angesehen.

Eine Interpellation wird in jedem Fall beantwortet. Über Erheblicherklärung wird gar nicht erst diskutiert.

Saima Linnea Sägesser
Vizestadtratspräsidentin Langenthal