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Langenthaler Stadtrat

Postulat: Einführung einer Langenthaler Kurtaxe

Eingereicht von mir und begründet an der Stadtratssitzung vom 28. März 2022.

Nicht erheblich erklärt an der Stadtratssitzung vom 27. Juni 2022 (Traktandum Nr. 7).

Antrag:

Der Gemeinderat wird beauftragt, zu prüfen, ob die Einführung einer Langenthaler Kurtaxe sinnvoll sein könnte.

Begründung:

Wir kennen den Finanzhaushalt Langenthals. Neue Ideen entstehen und Projekte wollen umgesetzt werden. Um hier etwas mehr finanziellen Spielraum zu erhalten, könnte in Langenthal eine Kurtaxe eingeführt werden.

Die Einnahmen sollten gezielt genutzt werden, um städtische Infrastrukturen und Angebote, die Übernachtungsgästen zugutekommen, mitzufinanzieren. Hier gilt es den erlaubten gesetzlichen Spielraum innovativ auszuschöpfen. Einerseits könnten neue Angebote entwickelt werden, die Tourismus fördern und andererseits bestehende Angebote, die für Gäste interessant sind, in Stand gehalten und erweitert werden. Dabei ist insbesondere an kulturelle Institutionen, Infos zu historischen Attraktionen/Gebäuden/Denkmäler, Ausflugsziele, Führungen etc. zu denken. Die Einsatzmöglichkeiten der Einnahmen wären vielfältig und eine zweckgebundene Auswahl müsste getroffen werden, um die Legitimation einer solchen Taxe klar machen zu können.

Wenn Langenthal vermehrt Übernachtungsgäste beherbergen würde, täten diese in zweierlei Hinsicht die Stadt fördern: 1. Befördern sie durch ihren Konsum lokales Unternehmen und 2. Fördern sie mit der Abgabe der Kurtaxe direkt auch wieder ihren nächsten Aufenthalt, indem die Kurtaxe in die Förderung von Übernachtungsgästen genutzten Angeboten und Infrastrukturen fliesst, was wiederum zur Attraktivität Langenthals als Übernachtungsstandort beiträgt.

Zuzüglich zur kantonalen Beherbergungstaxe von CHF 1.-. täten Erwachsene, die in Langenthal in einem Hotel, AirBnB, Bed & Breakfast oder dergleichen nächtigen, künftig pro Übernachtung eine zusätzliche städtische Kurtaxe von CHF 0.50 bis 3 zahlen.

Berechnungsbeispiel: Angenommen die 17 Zimmer der L’Auberge sind während 365 Tagen je von einer Person belegt und eine Abgabe von CHF 3 würde erhoben, kämen wir schon auf einen Betrag von CHF 18’615.

Alle Infos dazu: https://www.weu.be.ch/de/start/themen/wirtschaft-und-arbeit/tourismus-und-regionalentwicklung/tourismusabgaben.html